Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Trainings, Seminare, Workshops, Moderation und Coachings

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Rechtsgeschäfte der FA Managementberatung GmbH (im folgenden FA Managementberatung genannt) mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt:  

  • Durchführung von Workshops und Moderation 
  • Durchführung von kundenspezifischen i.d.R. Inhouse-Trainings oder Seminaren 
  • Durchführung von Einzel- und Gruppencoachings, dazu gehören u.a. auch Mediation, Konfliktmoderation  
  • Halten von Fachvorträgen 

1.2 Soweit von diesen AGB abweichende Vereinbarungen in Schriftform getroffen werden, haben diese Vorrang.  

2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit der FA Managementberatung kommt durch die Annahme des Angebots zustande. 

3. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 

3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Angebot zwischen dem Auftraggeber und der FA Managementberatung. Für sie gilt das im Angebot vereinbarte Honorar, zzgl. Mehrwertsteuer. Leistungen, die über die im Angebot beschriebenen Leistungen hinausgehen, müssen von beiden Seiten schriftlich bestätigt und zusätzlich vergütet werden.  

3.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so behält sich die FA Managementberatung vor, dennoch das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber ist nach 4.1 zurückgetreten. 

3.3 Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber: 

  • Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, 
  • eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, 
  • den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt

4. Rücktritt durch den Auftraggeber / Terminverschiebung

4.1 Der FA Managementberatung und dem Auftraggeber steht es zu, einen Ersatztermin zu vereinbaren oder vom Vertrag zurückzutreten.  

Bei der Verschiebung eines Termins werden folgende Gebühren erhoben: 

  • bis 7 Kalendertage vor Beginn des Auftrags: keine Gebühr und ein kostenfreier Ersatztermin 
  • weniger 7 Kalendertage vor Beginn des Auftrags: volles Honorar wird sofort fällig, inkl. nicht mehr vermeidbare Reise- und Übernachtungskosten bzw. ggf. entstehende Stornierungskosten und ein kostenfreier Ersatztermin  
  • Kann auch der Ersatztermin nicht eingehalten werden und wurde der Ersatztermin in weniger als 30 Kalendertage und mehr als 7 Kalendertage vor Beginn des Auftrages vereinbart, wird 50% des vereinbarten Honorars erhoben. 

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Gebühren erhoben: 

  • bis 30 Kalendertage vor Beginn des Auftrags: keine Gebühr 
  • 7 bis 29 Kalendertage vor Beginn des Auftrags: 50% des vereinbarten Honorars 
  • 7 Kalendertage vor Beginn des Auftrags: volles Honorar, inkl. nicht mehr vermeidbare Reise- und Übernachtungskosten bzw. ggf. entstehende Stornierungskosten 

4.2 Bei einem Rücktritt / Verschiebung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund des Rücktritts / der Verschiebung der FA Managementberatung gegenüber glaubhaft nachzuweisen. Diese entscheidet nach Prüfung des Sachverhalts über die Zahlungsverpflichtung. 

4.3 Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt oder die Verschiebung des Termins des Auftraggebers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der FA Managementberatung. 

4.4 Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden dabei von der FA Managementberatung GmbH verrechnet.  

4.5 Bei Nichterscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Termin wird das vereinbarte Honorar fällig, soweit der Auftraggeber nicht nach 4.1. zurückgetreten ist.  

4.5 Der Rücktritt ist nur schriftlich möglich.

5. Rücktritt durch die FA Managementberatung

5.1 Die FA Managementberatung behält sich vor, vor Vertragsbeginn, die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zurückzutreten, wenn der Termin aus nicht von der FA Managementberatung zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit / Unfall des/der Dozentin oder höherer Gewalt der Fall. 

5.2 Die FA Managementberatung wird den Auftraggeber über den Ausfall der Veranstaltung informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

5.3 Die FA Managementberatung behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Auftraggeber kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Honorars, ableiten. 

5.4 Die FA Managementberatung ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. Die FA Managementberatung ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert. 

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bezüglich aller ihnen während des Workshops bekannt gewordenen Dokumente, Informationen und Daten Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind allgemein zugängliche Dokumente, Informationen und Daten, soweit diese nicht durch Verstoß gegen diese Bestimmung allgemein zugänglich gemacht wurden. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Verbreitung aller mit dem Workshop zusammenhängenden Dokumente und Informationen außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers und bleibt auch nach Beendigung des Workshops für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen.  

6.2 Die FA Managementberatung erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des BDSG. Im Rahmen von Auftraggeber veranlassten Beauftragungen werden von der FA Managementberatung personenbezogene Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. B und f DSGVO erhoben und verarbeitet.  

Der FA Managementberatung ist nach Art. 24 DSGVO i.V. m. § 53 BDSG untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. 

6.3 Wir versuchen, auf die Erhebung von personenbezogenen Daten, soweit es uns möglich ist, zu verzichten. Mit Beendigung des Auftrags werden die erhobenen Daten wieder gelöscht. Der Kunde kann außerdem seine Zustimmung zur Datenerhebung jederzeit widerrufen. In diesem Fall bitten wir um Information und Kontaktaufnahme unter info@fa-beratung.de, um Löschung, Korrekturen o. Ä. vornehmen zu können. 

7. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

7.1. Das Urheberrecht an allen von der FA Managementberatung im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei der FA Managementberatung GmbH. 

7.2. Material in jeglicher Form, das von der FA Managementberatung im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Auftraggeber von der FA Managementberatung im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von der FA Managementberatung vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden. 

7.3. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von der FA Managementberatung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der FA Managementberatung zulässig. 

8. Haftung 

8.1 Die FA Managementberatung haftet für keine spezifische Beschaffenheit der Seminareinheiten. Inhaltliche Auskünfte von der FA Managementberatung sind unverbindlich und ohne Gewähr. 

8.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die FA Managementberatung weist ausdrücklich darauf hin, dass sie auch keine Haftung für Handlungen sowie Ratschläge und deren Folgen der vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer, Moderatoren oder Coaches übernimmt. Für die Umsetzung der Ratschläge und deren Folgen ist jeder Auftraggeber selbst verantwortlich. 

9. Schriftform

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der FA Managementberatung abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Das Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. 

10. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

10.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der FA Managementberatung. 

10.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der FA Managementberatung zuständige Gericht. 

11. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.  

Besondere Regelungen für Coaching-Leistungen

1. Schweigepflicht

 Der Coach verpflichtet sich, über die in den Coaching-Sitzungen und im Vor- und Nachgang zu diesen Sitzungen erlangten Informationen Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung dieses Vertrages. Sofern sich der Coach Dritter zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages bedient, hat er diese ebenfalls der Schweigepflicht zu unterwerfen.

2. Eigenverantwortung des Klienten

2.1 Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese nicht. Wenn der Klient sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet oder Medikamente einnimmt, spricht er zuerst mit seinem Arzt, bevor er ein Coaching beginnt und weist seinen Coach zu Beginn eines Coachings auf diese Umstände hin.  

2.2 Der Klient bestätigt mit seiner Auftragserteilung, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und am Coaching teilnehmen kann. Er ist für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich und hat für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

3. Abbruch und Verschieben des Termins

3.1 Zeit und Ort der Sitzungen werden zwischen Klient und Coach individuell vereinbart. Sofern eine Partei eine Sitzung nicht durchführen kann, hat sie dies der anderen Partei spätestens 24 Stunden vor Beginn dieser Sitzung mitzuteilen.  

Bei einer Absage des Klienten weniger als 24 Stunden vor Beginn der Sitzung oder bei Nichterscheinen hat dieser 75% des Honorars für die vereinbarte Dauer der Sitzung zu zahlen. 

3. 2 In seltenen Fällen können Coachings von der FA Managementberatung oder dem Auftraggeber vor Ablauf der gebuchten Zeit vorzeitig beendet werden, sollten sich hierfür wichtige inhaltliche Gründe ergeben. Dem Kunden werden dann keine Kosten erstattet. 

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Stand der AGB Februar 2023
FA Managementberatung GmbH